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Informationsschreiben zur Beschulung ab dem 22. Februar 2021

Liebe Schülerinnen und Schüler, 

liebe Auszubildende, 

wie Sie über die Medien sicher mitbekommen haben, werden die Schulen in NRW ab dem 22.02.2021 teilweise wieder geöffnet werden.  

Das EGB ist eine vergleichsweise große Schule mit einer vielfältigen Schülerschaft, die in vielen verschiedenen Bildungsgängen sehr unterschiedliche Abschlüsse anstrebt.  

Bei der Entscheidung, welche Lerngruppen in den ersten Wochen nach der Öffnung zunächst wieder in die Schule kommen, mussten wir rechtliche Vorgaben berücksichtigen. Hier stellte sich vor allem die Frage, für welche Schülerinnen und Schüler in naher Zukunft Abschlussprüfungen anstehen und für welche Bildungsgänge das Distanzlernen eine besondere Herausforderung darstellt. Zudem galt es sicher zu stellen, dass die Hygienevorschriften in vertretbarer Weise eingehalten werden können. Schließlich galt es auch zu berücksichtigen, über welche personellen und räumlichen Ressourcen wir gegenwärtig verfügen. 

Auch wenn im Einzelfall eine Entscheidung nicht unmittelbar einsichtig sein sollte: Alles in allem sind wir zu einer Lösung gekommen, von der wir überzeugt sind, dass sie für die Schule insgesamt nicht nur tragfähig, sondern in der Summe auch die beste ist.  

In welcher Form konkret für Sie der Unterricht ab dem 22.02. stattfindet, werden Ihnen die zuständigen Bildungsgangleitungen in den kommenden Tagen gesondert mitteilen. 

Ob in Präsenz oder auf Distanz: In jedem Fall findet der Unterricht regulär nach Stundenplan statt. 

Ebenfalls unabhängig hiervon werden die Fachlehrerinnen und -lehrer die Mitarbeit, die Unterrichtsvorbereitung und die Unterrichtsnachbereitung bewerten. 

Auch weise wir bereits an dieser Stelle deutlich darauf hin, dass wir als Schule nachhaltig darauf drängen werden, dass die bestehenden Hygienevorschriften von Ihnen eingehalten werden. Diese gelten auch im Umkreis von 150 m um das Schulgelände. Konkret bedeutet dies:  

Wer vor der Schule gegen Abstandsregeln verstößt oder die Mund-Nase-Bedeckung nicht ordnungsgemäß trägt, hat damit zu rechnen, dass er bereits beim ersten Mal für den laufenden Tag und für die beiden folgenden Unterrichtstage ohne weitere Erklärungen vom Unterricht – auch vom Distanzunterricht – ausgeschlossen wird. Bitte haben Sie Verständnis für diese Regelung! 

Für minderjährige Schülerinnen und Schüler: Leiten Sie diese Informationen zur Kenntnisnahme bitte auch an Ihre Erziehungsberechtigten weiter.  

Für Auszubildende im dualen System: Leiten Sie diese Informationen bitte auch an Ihren Ausbildungsbetrieb weiter. Informieren Sie Ihren Ausbildungsbetrieb bitte auch darüber, dass der Distanzunterricht dem Präsenzunterricht gleichgestellt ist und Sie auch weiterhin für die Teilnahme am Distanzunterricht freizustellen sind. 

Ihnen weiterhin alles Gute, viel Zuversicht und gutes Durchhalten in dieser doch sehr „ver-rückten“ Zeit wünschen 

Daniela Gußmann & Rolf Wohlgemuth 

Tags: Corona-Krise

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