Mund-Nasen-Bedeckung auch in Schulen ab dem 4. Mai 2020
Information der Stadt Köln: Mund-Nasen-Bedeckung auch in Schulen
Der Krisenstab der Stadt Köln hat sich der aktuellen Position des Städtetages NRW angeschlossen. Danach gehört ab dem 4. Mai 2020 eine Mund-Nasen-Bedeckung zur Grundausstattung aller Schülerinnen und Schüler. Für die Grundausstattung tragen die Erziehungsberechtigten die Verantwortung. Für besondere Situationen stellt der Schulträger den Schulen ein Notfallkontingent an Mund-Nasen-Bedeckungen zur Verfügung. Die ab 27. April 2020 bestehende Verpflichtung, bei Einkäufen sowie der Nutzung des ÖPNV eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, stellt bereits eine Verpflichtung zur Beschaffung und Nutzung dar.
Pressemitteilung der Stadt Köln vom Samstag, 25. April 2020, 15:59 Uhr
Tags: Corona-Krise