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Besonderheiten

Die nachfolgenden Informationen gelten ausschließlich für die FOS 13!

Informationen zur zweiten Fremdsprache

Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache können nachgewiesen werden durch:

a)    Unterricht in einer zweiten Fremdsprache durchgehend in den Klassen 7, 8, 9 10 der Sekundarstufe I (Mittelstufe). Dies muss durch Vorlage der Zeugnisse aus Klasse 7, 8, 9, 10 nachgewiesen werden.

b)    die Teilnahme an einem Kurs mit 4 Wochenstunden in der FOS 12 und 4 Wochenstunden in der FOS 13.
Es müssen mindestens ausreichende Leistungen erbracht werden. Eine Anrechnung von Stunden ist ggf. möglich, wenn sie in Bildungsgängen des Berufskollegs erbracht wurden.

c)    den Erwerb eines Fremdsprachenzertifikats auf der Stufe II (= Niveaustufe Threshold - B1).
Die Berufsschulen bieten Zertifikatsprüfungen auf verschiedenen Niveaustufen an. Auf diese Prüfungen müssen Sie sich selbständig vorbereiten, Unterricht zur Vorbereitung wird nicht angeboten.

d)    eine mindestens mit der Note "ausreichend" bestandene Ergänzungsprüfung.
Die Prüfung wird von der Bezirksregierung nach erfolgreichem Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife abgenommen und muss ebenfalls selbständig vorbereitet werden. Anmeldungen sind bis 1. November durch die Schule im Dezernat 45 der Bezirksregierung Köln möglich.
Die Ergänzungsprüfung kann nur in Sprachen abgelegt werden, für die Richtlinien für Grundkurse in einer neu einsetzenden Fremdsprache der gymnasialen Oberstufe oder entsprechender Bildungsgänge, die zur allgemeinen Hochschulreife führen, vorliegen.
Werden keine Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache nachgewiesen, wird der Schülerin oder dem Schüler die fachgebundene Hochschulreife zuerkannt.
Mit der fachgebundenen Hochschulreife können Sie an einer Universität studieren, aber nur in bestimmten Studiengängen.

Weist die Schülerin oder der Schüler zu einem späteren Zeitpunkt die Kenntnisse in der zweiten Fremdsprache nach und legt das Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife vor, so erhält sie oder er die allgemeine Hochschulreife zuerkannt.
Die Kenntnisse in der zweiten Fremdsprache können also auch nach dem Besuch der FOS13 erlangt und nachgewiesen werden.

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