Von Seiten des EGB gibt es keine Aufnahmebeschränkungen. Zwingende Voraussetzung für die Anmeldung am EGB ist das Vorliegen eines Ausbildungsvertrages zur/zum Steuerfachangestellten. Dieser muss von einer Steuerberaterkammer gegengezeichnet sein.
Somit ist auch die schulische Vorbildung der Schülerinnen und Schüler uneinheitlich: Die überwiegende Mehrheit hat das Abitur (Allgemeine Hochschulreife) oder die Fachhochschulreife.
In ihrem Steuerfachangestellten-Kurzportrait sagt die Steuerberaterkammer Köln dazu: "Sie sollten eine ganze Menge Spaß mitbringen, wenn Sie Steuerfachangestellter/ Steuerfachangestellte werden wollen (...) So viel Spaß muss sein. Genauso wie ein qualifizierter Schulabschluss. Abitur oder Fachhochschulreife sind zwar nicht unbedingt erforderlich, aber durchaus förderlich und wünschenswert." Aber es gibt am EGB natürlich auch Schülerinnen und Schüler bspw. mit FOR, die erfolgreich die Ausbildung zum/ zur Steuerfachangestellten absolvieren.
Berufsschulpflicht: Für Auszubildende, die ihre Ausbildung vor Vollendung ihres 21. Lebensjahres begonnen haben, ist der Besuch der Berufsschule Pflicht. Ältere Auszubildende haben das Recht zum Besuch der Berufsschule.