Aufnahmevoraussetzungen
In die Ausbildungsvorbereitung wird aufgenommen, wer sich auf eine Berufsausbildung vorbereiten will, die Schulpflicht in der Primarstufe und der Sekundarstufe I erfüllt hat, sich in keinem Berufsausbildungsverhältnis nach dem BBiG oder der HwO befindet und keinen anderen Bildungsgang der Sekundarstufe II besucht. In die Teilzeitform ist aufzunehmen, wer sich in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis befindet oder an Maßnahmen zur beruflichen Orientierung und zur Vorbereitung auf eine Berufsausbildung teilnimmt. In die Vollzeitform wird aufgenommen, wer zur Vorbereitung auf eine Berufsausbildung oder eine berufliche Tätigkeit berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten als Schülerin oder Schüler im Rahmen eines schulisch begleiteten betrieblichen Praktikums erwerben möchte oder sich beruflich orientieren will.
Quelle: APO-BK