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FAQ zur studienintegrierenden Ausbildung SiA-NRW

1. Was ist der Unterschied zwischen einer studienintegrierenden Ausbildung (SiA-NRW) und einem ausbildungsintegrierenden dualen Studium?

Beide Varianten fokussieren den Doppelabschluss, unterscheiden sich jedoch im Ansatz. Während Studierende eines ausbildungsintegrierenden dualen Studiums bereits vor Studienbeginn auf den Doppelabschluss festgelegt sind, haben Auszubildende bei SiA-NRW die Möglichkeit, sowohl in die Ausbildung als auch in das Studium hinein zu schnuppern. Auf dieser Basis können sie später entscheiden, welcher Abschluss für sie der passende ist: Berufsabschluss, Studienabschluss oder Doppelabschluss. Ein Coaching unterstützt und fördert sie dabei, was ihre Chancen auf einen erfolgreichen Abschluss erhöht.

2. Wozu dient das Coaching und welche Vorteile bietet es?

Das Coaching unterstützt die Auszubildenden dabei, ihre persönlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten weiterzuentwickeln und SiA-NRW bestmöglich abzuschließen. Es bietet Unterstützung in Selbstorganisation und Zugang zu Lerncoaching sowie Krisenberatung. Eine kontinuierliche Laufbahnberatung führt zu einer fundierten Entscheidung über den passenden Abschluss und vermeidet Abbrüche.

3. Wie sind die Anforderungen der drei Lernorte organisatorisch zu vereinbaren?

SiA-NRW verfolgt einen integrativen Ansatz. Studium, betriebliche Ausbildung und Berufsschulunterricht folgen einem gemeinsamen Lehrplan. Der Berufsschulunterricht wird in Umfang und Inhalt vertieft, um eine Vergleichbarkeit zwischen Lernfeldern und Hochschulmodulen herzustellen. Leistungen werden wechselseitig anerkannt, sodass Doppelungen vermieden werden. So ist es möglich, Ausbildung und Studium innerhalb von vier Jahren mit einem Arbeitspensum, das sich an der klassischen Fünf-Tage-Woche orientiert, abzuschließen.

4. Wie lange dauert die studienintegrierende Ausbildung?

Die studienintegrierende Ausbildung dauert in der Regel vier Jahre und endet mit einem Berufs- sowie Studienabschluss.

1. Gibt es Konflikte mit dem Arbeitszeitgesetz oder mit der tariflich vereinbarten Arbeitszeit, wenn sich die Auszubildenden für ein Studium entscheiden?

SiA-NRW ermöglicht eine effektive Verzahnung von Berufsschul- und Hochschulleistungen, wodurch Dopplungen vermieden werden. Die in der Berufsschule zu erbringenden Leistungen werden auf DQR-6-Niveau angehoben und auf die Hochschulleistungen angerechnet. So entstehen Synergieeffekte, die eine studienintegrierende Ausbildung im Umfang einer regulären Fünf-Tage-Woche ermöglichen.

2. Was passiert, wenn wir die Auszubildenden nach Beendigung der Ausbildung nicht übernehmen? Sind wir zu einer Übernahme verpflichtet?

Die studienintegrierende Ausbildung versteht sich als Instrument zur strategischen Personalentwicklung und fördert eine langfristige Arbeitsbeziehung zwischen Unternehmen und Auszubildenden. Für die Zeit zwischen Ausbildungs- und Studienabschluss ist ein (zumindest) befristetes Arbeitsverhältnis vorgesehen.

3. Welche Vorteile haben Unternehmen, wenn ihre Auszubildenden eine studienintegrierende Ausbildung machen?

Die studienintegrierende Ausbildung erleichtert die Rekrutierung lernmotivierter und leistungsfähiger Jugendlicher und bindet sie dank langfristiger Perspektiven an das Unternehmen. Das begleitende Coachingkonzept unterstützt die Personalentwicklung. Auszubildende bringen wissenschaftliche Methoden in den Betrieb ein, und dieses spezielle Know-how kann gezielt eingesetzt werden.

4. Werden in der Grundstufe der studienintegrierenden Ausbildung bereits Credit-Points an der Hochschule erworben?

Ja, die in der Berufsschule erbrachten Leistungen werden von der Hochschule anerkannt. Dadurch wird sichergestellt, dass Themen nicht doppelt behandelt werden, sodass Synergieeffekte genutzt und der Aufwand insgesamt reduziert werden kann.

5. Der Tarifvertrag sieht die Übernahme der Studiengebühren für ein duales Studium vor. Gilt das auch für die studienintegrierende Ausbildung?

Die studienintegrierende Ausbildung wird als eine Form des dualen Studiums betrachtet. Daher ist eine tarifvertragliche Regelung für ein duales Studium auch in diesem Fall relevant. Generell wird ein Vertrag zwischen der Hochschule und den Studierenden geschlossen, der die Höhe der Studiengebühren festlegt. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie sich ein Ausbildungsbetrieb an den Studiengebühren beteiligen kann (siehe Muster Studienvertrag zwischen Unternehmen und Auszubildenden).

6. Müssen die Auszubildenden für die Teilnahme an Klausuren der Hochschule freigestellt werden?

Die Klausuren der Hochschule finden in der Regel abends zu vorher festgelegten Präsenzzeiten statt, während der Berufsschulunterricht zu den regulären Berufsschulzeiten stattfindet. Daher ist normalerweise keine Freistellung erforderlich. Individuelle Absprachen können jedoch notwendig sein, um sicherzustellen, dass alle Anforderungen erfüllt werden.

1. Welchen Status haben SiA-NRW-Teilnehmende?

Die SiA-NRW-Teilnehmenden sind sowohl Auszubildende als auch Studierende. Sie besitzen einen Doppelstatus: Durch den Abschluss eines Ausbildungsvertrages sind sie Auszubildende mit den entsprechenden Rechten und Pflichten. Durch die Immatrikulation an der Hochschule erlangen sie den Status eines Studierenden, wodurch die Studien- und Prüfungsordnungen der Hochschule Anwendung finden.

2. Welche Voraussetzungen muss ich für eine studienintegrierende Ausbildung mitbringen?

Sie benötigen die Fachhochschulreife oder die allgemeine Hochschulreife. Zudem muss ein Ausbildungsvertrag mit einem Betrieb abgeschlossen und die Anmeldung an unserem Berufskolleg erfolgen. Die Immatrikulation an der Hochschule erfolgt später, wenn Sie sich für das SiA-Programm entscheiden.

3. Habe ich Anspruch auf BAföG?

Sowohl Studien- als auch Ausbildungs-BAföG dienen der finanziellen Unterstützung von Lernenden mit begrenzten Mitteln. Das SiA-NRW-Programm ist ein Teilzeitstudium und grundsätzlich nicht BAföG-berechtigt. Es wird jedoch empfohlen, Ihren Einzelfall zu prüfen, da es Ausnahmen gibt, beispielsweise im Rahmen eines zweiten Bildungsweges. In diesem Fall könnte ein Anspruch auf BAföG bestehen. Das Ausbildungsgehalt wird auf den etwaigen Förderbetrag angerechnet.

4. Habe ich Anspruch auf Kindergeld?

Der Anspruch auf Kindergeld besteht bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres oder bis zum Abschluss der Erstausbildung.

5. Kann ich das Semesterticket (NRW-Ticket) nutzen?

Ob Sie das Semesterticket nutzen können, hängt von den Regelungen der Hochschule ab. Für genaue Informationen sollten Sie sich an die Studienberatung der Hochschule wenden.

6. Fallen mit meiner Ausbildung im Rahmen von SiA-NRW zusätzliche Kosten an? Verdiene ich während einer studienintegrierenden Ausbildung ein eigenes Gehalt?

Auszubildende erhalten von Beginn an eine Ausbildungsvergütung. Die Hochschule erhebt monatliche Gebühren. Es wird empfohlen, mit dem Ausbildungsbetrieb über die mögliche Übernahme dieser Gebühren zu sprechen.

7. Wie lange dauert die Grundstufe der studienintegrierenden Ausbildung und wann muss ich mich für einen der Bildungswege entscheiden?

Die Grundstufe beträgt 12 Monate. Danach erfolgt die Entscheidung über den weiteren Bildungsweg mit Unterstützung des Coachings.

8. Was passiert, wenn ich mich gegen einen Doppelabschluss entscheide?

Die Laufbahnentscheidung erfolgt nach der 12-monatigen Grundstufe und kann unterschiedlich ausfallen. Der Studienvertrag ermöglicht es Ihnen, das Studium nach der Grundphase zu beenden, falls Sie sich dazu entscheiden.
Wenn Sie sich gegen einen Doppelabschluss entscheiden, haben Sie zwei Optionen:

  1. Sie können das Hochschulstudium abbrechen und sich ausschließlich auf die Ausbildung konzentrieren. In diesem Fall werden individuelle, passgenaue Angebote entwickelt, und Sie haben die Möglichkeit, eine Verkürzung der Ausbildung zu beantragen.
  2. Alternativ können Sie die Ausbildung abbrechen und sich nur auf das Studium fokussieren. Die bisher erbrachten Leistungen bleiben erhalten.

9. Wie stehen meine Berufschancen mit dem Doppelabschluss?

Mit einem Ausbildungsabschluss und einem Bachelor stehen Ihnen viele Türen offen. Dies gilt sowohl für den Arbeitsmarkt im Allgemeinen als auch für den ausbildenden Betrieb, in dem Sie von Beginn an integriert sind. Die Kombination aus berufspraktischer Erfahrung und wissenschaftlicher Kompetenz qualifiziert Sie für ein breites Aufgabenspektrum.

10. Bin ich mit dem Bachelorabschluss der Hochschule berechtigt, mich für einen anschließenden Masterstudiengang zu bewerben?

Ja, mit dem Bachelorabschluss an der Hochschule erwerben Sie die Berechtigung für ein Masterstudium.

11. Was passiert, wenn am Berufskolleg keine SiA-Profilklasse zustande kommt?

SiA-NRW-Teilnehmende werden dann in Regelklassen unterrichtet. Sie werden für die Teilnahme an den Hochschul-Modulen freigestellt. Zudem stehen am Berufskolleg verschiedene Differenzierungsmöglichkeiten zur Verfügung, die von den Lehrkräften den Mitschülern kommuniziert werden. Für die Leistungsfeststellung werden individuelle Lösungen gefunden.

12. Werde ich nach Abschluss der Ausbildung im Ausbildungsunternehmen übernommen?

Die Ausbildungsunternehmen verpflichten sich zur Weiterbeschäftigung der Auszubildenden im vierten Jahr der studienintegrierenden Ausbildung, sodass sie nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung auch das zugehörige Bachelor-Studium unter den gewohnten Bedingungen beenden können. Die Möglichkeit einer Übernahme nach dem Doppelabschluss hängt jedoch von der betrieblichen Situation, der Zufriedenheit mit den Auszubildenden und den bestehenden Verträgen ab.