Beide Varianten fokussieren den Doppelabschluss, unterscheiden sich jedoch im Ansatz. Während Studierende eines ausbildungsintegrierenden dualen Studiums bereits vor Studienbeginn auf den Doppelabschluss festgelegt sind, haben Auszubildende bei SiA-NRW die Möglichkeit, sowohl in die Ausbildung als auch in das Studium hinein zu schnuppern. Auf dieser Basis können sie später entscheiden, welcher Abschluss für sie der passende ist: Berufsabschluss, Studienabschluss oder Doppelabschluss. Ein Coaching unterstützt und fördert sie dabei, was ihre Chancen auf einen erfolgreichen Abschluss erhöht.
Das Coaching unterstützt die Auszubildenden dabei, ihre persönlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten weiterzuentwickeln und SiA-NRW bestmöglich abzuschließen. Es bietet Unterstützung in Selbstorganisation und Zugang zu Lerncoaching sowie Krisenberatung. Eine kontinuierliche Laufbahnberatung führt zu einer fundierten Entscheidung über den passenden Abschluss und vermeidet Abbrüche.
SiA-NRW verfolgt einen integrativen Ansatz. Studium, betriebliche Ausbildung und Berufsschulunterricht folgen einem gemeinsamen Lehrplan. Der Berufsschulunterricht wird in Umfang und Inhalt vertieft, um eine Vergleichbarkeit zwischen Lernfeldern und Hochschulmodulen herzustellen. Leistungen werden wechselseitig anerkannt, sodass Doppelungen vermieden werden. So ist es möglich, Ausbildung und Studium innerhalb von vier Jahren mit einem Arbeitspensum, das sich an der klassischen Fünf-Tage-Woche orientiert, abzuschließen.
Die studienintegrierende Ausbildung dauert in der Regel vier Jahre und endet mit einem Berufs- sowie Studienabschluss.
SiA-NRW ermöglicht eine effektive Verzahnung von Berufsschul- und Hochschulleistungen, wodurch Dopplungen vermieden werden. Die in der Berufsschule zu erbringenden Leistungen werden auf DQR-6-Niveau angehoben und auf die Hochschulleistungen angerechnet. So entstehen Synergieeffekte, die eine studienintegrierende Ausbildung im Umfang einer regulären Fünf-Tage-Woche ermöglichen.
Die studienintegrierende Ausbildung versteht sich als Instrument zur strategischen Personalentwicklung und fördert eine langfristige Arbeitsbeziehung zwischen Unternehmen und Auszubildenden. Für die Zeit zwischen Ausbildungs- und Studienabschluss ist ein (zumindest) befristetes Arbeitsverhältnis vorgesehen.
Die studienintegrierende Ausbildung erleichtert die Rekrutierung lernmotivierter und leistungsfähiger Jugendlicher und bindet sie dank langfristiger Perspektiven an das Unternehmen. Das begleitende Coachingkonzept unterstützt die Personalentwicklung. Auszubildende bringen wissenschaftliche Methoden in den Betrieb ein, und dieses spezielle Know-how kann gezielt eingesetzt werden.
Ja, die in der Berufsschule erbrachten Leistungen werden von der Hochschule anerkannt. Dadurch wird sichergestellt, dass Themen nicht doppelt behandelt werden, sodass Synergieeffekte genutzt und der Aufwand insgesamt reduziert werden kann.
Die studienintegrierende Ausbildung wird als eine Form des dualen Studiums betrachtet. Daher ist eine tarifvertragliche Regelung für ein duales Studium auch in diesem Fall relevant. Generell wird ein Vertrag zwischen der Hochschule und den Studierenden geschlossen, der die Höhe der Studiengebühren festlegt. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie sich ein Ausbildungsbetrieb an den Studiengebühren beteiligen kann (siehe Muster Studienvertrag zwischen Unternehmen und Auszubildenden).
Die Klausuren der Hochschule finden in der Regel abends zu vorher festgelegten Präsenzzeiten statt, während der Berufsschulunterricht zu den regulären Berufsschulzeiten stattfindet. Daher ist normalerweise keine Freistellung erforderlich. Individuelle Absprachen können jedoch notwendig sein, um sicherzustellen, dass alle Anforderungen erfüllt werden.
Die SiA-NRW-Teilnehmenden sind sowohl Auszubildende als auch Studierende. Sie besitzen einen Doppelstatus: Durch den Abschluss eines Ausbildungsvertrages sind sie Auszubildende mit den entsprechenden Rechten und Pflichten. Durch die Immatrikulation an der Hochschule erlangen sie den Status eines Studierenden, wodurch die Studien- und Prüfungsordnungen der Hochschule Anwendung finden.
Sie benötigen die Fachhochschulreife oder die allgemeine Hochschulreife. Zudem muss ein Ausbildungsvertrag mit einem Betrieb abgeschlossen und die Anmeldung an unserem Berufskolleg erfolgen. Die Immatrikulation an der Hochschule erfolgt später, wenn Sie sich für das SiA-Programm entscheiden.
Sowohl Studien- als auch Ausbildungs-BAföG dienen der finanziellen Unterstützung von Lernenden mit begrenzten Mitteln. Das SiA-NRW-Programm ist ein Teilzeitstudium und grundsätzlich nicht BAföG-berechtigt. Es wird jedoch empfohlen, Ihren Einzelfall zu prüfen, da es Ausnahmen gibt, beispielsweise im Rahmen eines zweiten Bildungsweges. In diesem Fall könnte ein Anspruch auf BAföG bestehen. Das Ausbildungsgehalt wird auf den etwaigen Förderbetrag angerechnet.
Der Anspruch auf Kindergeld besteht bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres oder bis zum Abschluss der Erstausbildung.
Ob Sie das Semesterticket nutzen können, hängt von den Regelungen der Hochschule ab. Für genaue Informationen sollten Sie sich an die Studienberatung der Hochschule wenden.
Auszubildende erhalten von Beginn an eine Ausbildungsvergütung. Die Hochschule erhebt monatliche Gebühren. Es wird empfohlen, mit dem Ausbildungsbetrieb über die mögliche Übernahme dieser Gebühren zu sprechen.
Die Grundstufe beträgt 12 Monate. Danach erfolgt die Entscheidung über den weiteren Bildungsweg mit Unterstützung des Coachings.
Die Laufbahnentscheidung erfolgt nach der 12-monatigen Grundstufe und kann unterschiedlich ausfallen. Der Studienvertrag ermöglicht es Ihnen, das Studium nach der Grundphase zu beenden, falls Sie sich dazu entscheiden.
Wenn Sie sich gegen einen Doppelabschluss entscheiden, haben Sie zwei Optionen:
Mit einem Ausbildungsabschluss und einem Bachelor stehen Ihnen viele Türen offen. Dies gilt sowohl für den Arbeitsmarkt im Allgemeinen als auch für den ausbildenden Betrieb, in dem Sie von Beginn an integriert sind. Die Kombination aus berufspraktischer Erfahrung und wissenschaftlicher Kompetenz qualifiziert Sie für ein breites Aufgabenspektrum.
Ja, mit dem Bachelorabschluss an der Hochschule erwerben Sie die Berechtigung für ein Masterstudium.
SiA-NRW-Teilnehmende werden dann in Regelklassen unterrichtet. Sie werden für die Teilnahme an den Hochschul-Modulen freigestellt. Zudem stehen am Berufskolleg verschiedene Differenzierungsmöglichkeiten zur Verfügung, die von den Lehrkräften den Mitschülern kommuniziert werden. Für die Leistungsfeststellung werden individuelle Lösungen gefunden.
Die Ausbildungsunternehmen verpflichten sich zur Weiterbeschäftigung der Auszubildenden im vierten Jahr der studienintegrierenden Ausbildung, sodass sie nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung auch das zugehörige Bachelor-Studium unter den gewohnten Bedingungen beenden können. Die Möglichkeit einer Übernahme nach dem Doppelabschluss hängt jedoch von der betrieblichen Situation, der Zufriedenheit mit den Auszubildenden und den bestehenden Verträgen ab.