Ein Bildungsgang mit vielen Möglichkeiten – kurz zusammengefasst:
Sie haben noch keine berufliche Erfahrung im Rahmen einer Ausbildung gemacht, dann ist die FOS11/12S genau das richtige für Sie.
Sie haben eine abgeschlossene kaufmännische Ausbildung, dann ist die FOS12B bzw. die FOS13 genau das richtige für Sie.
FOS11/12S
Volle Fachhochschulreife – FHR („Fachabi“) in zwei Jahren
|
FOS12B
Volle Fachhochschulreife - FHR („Fachabi“) in einem Jahr |
FOS13
Allgemeine Hochschulreife – AHR in einem Jahr |
|
Aufnahme | Fachoberschulreife („Mittlere Reife“) bzw. Versetzung in die gymnasialen Oberstufe | Fachoberschulreife („Mittlere Reife“) bzw. Versetzung in die gymnasialen Oberstufe
UND eine abgeschlossene kaufmännische Berufsausbildung oder eine mind. vierjährige einschlägige berufliche Tätigkeit |
Fachhochschulreife – FHR
UND eine abgeschlossene kaufmännische Berufsausbildung oder eine mind. fünfjährige einschlägige berufliche Tätigkeit |
Ablauf | Klasse 11:
- Zwei Tage Schule - Drei Tag im Praktikum (das Praktikum beginnt am 01.08. und endet am 31.07.) Klasse 12: - Fünf Tage Schule - Ende der Klasse 12 steht eine FHR-Prüfung |
- Fünf Tage Schule
- Ende der Klasse 12 steht eine FHR-Prüfung |
- Fünf Tage Schule
- Ende der Klasse 12 steht eine AHR-Prüfung |
Besonderheit | Es wird die volle FHR erworben, da die praktische Erfahrung in der Klasse 11 erworben worden ist.
Sie können unmittelbar ein Studium an der TH aufnehmen. |
Es wird die volle FHR erworben, da die praktische Erfahrung durch Ihre berufliche Ausbildung nachgewiesen wird. Sie können unmittelbar ein Studium an der TH aufnehmen.
Auch ist ein Besuch der FOS13 möglich. |
Es wird eine vollwertige AHR erworben, die zu allen Studiengängen an allen deutschen Universitäten berechtig – vorausgesetzt Sie weisen eine zweite Fremdsprache nach. |
Weitere Informationen im Download | HIER SOLLTEN LINKS ZU FOLGENDEN DOKUMENTEN AUFTAUCHEN:
- Hinweise zum Praktikum - Praktikumsvertrag - Hinweise zum Ausfüllen des Praktikumsvertrag - Informationen für Betriebe - Auszug Ausbildungsordnung (alle Dateien sind vorhanden) |
HIER SOLLTE EIN LINK AUFTAUCHEN:
- FOS13 Merkblatt 2. Fremdsprache
|
Sollten Sie Interesse und weitere Fragen haben, stehen wir gerne für eine Beratung zur Verfügung.
FOS 11/12S
Die Voraussetzungen für die Aufnahme in die FOS 11/12S sind
FOS 12
Die Voraussetzungen für die Aufnahme in die FOS 12 sind
und eine
FOS 13
Die Voraussetzungen für die Aufnahme in die FOS 13 sind
und eine
FOS 11/12S
In der Jahrgangsstufe 11 absolvieren Sie an drei Tagen in der Woche Ihr betriebliches Jahrespraktikum in einem von Ihnen selbst gewählten Betrieb. An zwei Tagen besuchen Sie das Berufskolleg.
In der Jahrgangsstufe 12 erfolgt der Unterricht dann in vollzeitschulischer Form an fünf Tagen in der Woche.
Der Unterricht findet in der Zeit zwischen 08:00 Uhr und 14:45 Uhr statt, die Sportkurse finden an einem Nachmittag in der Woche auch bis 16:30 Uhr statt.
FOS 12
Sie werden an fünf Tagen in der Woche in der Regel zwischen 8:00 und 14:45 Uhr unterrichtet. Die Sportkurse finden an einem Nachmittag in der Woche auch bis 16:30 Uhr statt.
FOS 13
Sie werden an fünf Tagen in der Woche in der Regel zwischen 8:00 und 14:45 Uhr unterrichtet.
Einen Überblick über die Fächer gibt die jeweilige Stundentafel:
FOS 12 und FOS 11/12S
FOS 13
Sie schreiben eine dreistündige Abschlussklausur jeweils in den Fächern
Diese schriftlichen Prüfungen finden in der Regel im Mai statt.
Darüber hinaus kann es zu mündlichen Prüfungen kommen, die Termine liegen ca. fünf Wochen später.
Die nachfolgenden Informationen gelten ausschließlich für die FOS 13!
Informationen zur zweiten Fremdsprache
Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache können nachgewiesen werden durch:
a) Unterricht in einer zweiten Fremdsprache durchgehend in den Klassen 7, 8, 9 10 der Sekundarstufe I (Mittelstufe). Dies muss durch Vorlage der Zeugnisse aus Klasse 7, 8, 9, 10 nachgewiesen werden.
b) die Teilnahme an einem Kurs mit 4 Wochenstunden in der FOS 12 und 4 Wochenstunden in der FOS 13.
Es müssen mindestens ausreichende Leistungen erbracht werden. Eine Anrechnung von Stunden ist ggf. möglich, wenn sie in Bildungsgängen des Berufskollegs erbracht wurden.
c) den Erwerb eines Fremdsprachenzertifikats auf der Stufe II (= Niveaustufe Threshold - B1).
Die Berufsschulen bieten Zertifikatsprüfungen auf verschiedenen Niveaustufen an. Auf diese Prüfungen müssen Sie sich selbständig vorbereiten, Unterricht zur Vorbereitung wird nicht angeboten.
d) eine mindestens mit der Note "ausreichend" bestandene Ergänzungsprüfung.
Die Prüfung wird von der Bezirksregierung nach erfolgreichem Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife abgenommen und muss ebenfalls selbständig vorbereitet werden. Anmeldungen sind bis 1. November durch die Schule im Dezernat 45 der Bezirksregierung Köln möglich.
Die Ergänzungsprüfung kann nur in Sprachen abgelegt werden, für die Richtlinien für Grundkurse in einer neu einsetzenden Fremdsprache der gymnasialen Oberstufe oder entsprechender Bildungsgänge, die zur allgemeinen Hochschulreife führen, vorliegen.
Werden keine Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache nachgewiesen, wird der Schülerin oder dem Schüler die fachgebundene Hochschulreife zuerkannt.
Mit der fachgebundenen Hochschulreife können Sie an einer Universität studieren, aber nur in bestimmten Studiengängen.
Weist die Schülerin oder der Schüler zu einem späteren Zeitpunkt die Kenntnisse in der zweiten Fremdsprache nach und legt das Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife vor, so erhält sie oder er die allgemeine Hochschulreife zuerkannt.
Die Kenntnisse in der zweiten Fremdsprache können also auch nach dem Besuch der FOS13 erlangt und nachgewiesen werden.
Ein Bildungsgang mit vielen Möglichkeiten – kurz zusammengefasst:
Sie haben noch keine berufliche Erfahrung im Rahmen einer Ausbildung gemacht, dann ist die FOS11/12S genau das richtige für Sie.
Sie haben eine abgeschlossene kaufmännische Ausbildung, dann ist die FOS12B bzw. die FOS13 genau das richtige für Sie.
FOS11/12S
Volle Fachhochschulreife – FHR („Fachabi“) in zwei Jahren
|
FOS12B
Volle Fachhochschulreife - FHR („Fachabi“) in einem Jahr |
FOS13
Allgemeine Hochschulreife – AHR in einem Jahr |
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Aufnahme | Fachoberschulreife („Mittlere Reife“) bzw. Versetzung in die gymnasialen Oberstufe | Fachoberschulreife („Mittlere Reife“) bzw. Versetzung in die gymnasialen Oberstufe
UND eine abgeschlossene kaufmännische Berufsausbildung oder eine mind. vierjährige einschlägige berufliche Tätigkeit |
Fachhochschulreife – FHR
UND eine abgeschlossene kaufmännische Berufsausbildung oder eine mind. fünfjährige einschlägige berufliche Tätigkeit |
Ablauf | Klasse 11:
- Zwei Tage Schule - Drei Tag im Praktikum (das Praktikum beginnt am 01.08. und endet am 31.07.) Klasse 12: - Fünf Tage Schule - Ende der Klasse 12 steht eine FHR-Prüfung |
- Fünf Tage Schule
- Ende der Klasse 12 steht eine FHR-Prüfung |
- Fünf Tage Schule
- Ende der Klasse 12 steht eine AHR-Prüfung |
Besonderheit | Es wird die volle FHR erworben, da die praktische Erfahrung in der Klasse 11 erworben worden ist.
Sie können unmittelbar ein Studium an der TH aufnehmen. |
Es wird die volle FHR erworben, da die praktische Erfahrung durch Ihre berufliche Ausbildung nachgewiesen wird. Sie können unmittelbar ein Studium an der TH aufnehmen.
Auch ist ein Besuch der FOS13 möglich. |
Es wird eine vollwertige AHR erworben, die zu allen Studiengängen an allen deutschen Universitäten berechtig – vorausgesetzt Sie weisen eine zweite Fremdsprache nach. |
Weitere Informationen im Download | HIER SOLLTEN LINKS ZU FOLGENDEN DOKUMENTEN AUFTAUCHEN:
- Hinweise zum Praktikum - Praktikumsvertrag - Hinweise zum Ausfüllen des Praktikumsvertrag - Informationen für Betriebe - Auszug Ausbildungsordnung (alle Dateien sind vorhanden) |
HIER SOLLTE EIN LINK AUFTAUCHEN:
- FOS13 Merkblatt 2. Fremdsprache
|
Sollten Sie Interesse und weitere Fragen haben, stehen wir gerne für eine Beratung zur Verfügung.
FOS 11/12S
Die Voraussetzungen für die Aufnahme in die FOS 11/12S sind
FOS 12
Die Voraussetzungen für die Aufnahme in die FOS 12 sind
und eine
FOS 13
Die Voraussetzungen für die Aufnahme in die FOS 13 sind
und eine
FOS 11/12S
In der Jahrgangsstufe 11 absolvieren Sie an drei Tagen in der Woche Ihr betriebliches Jahrespraktikum in einem von Ihnen selbst gewählten Betrieb. An zwei Tagen besuchen Sie das Berufskolleg.
In der Jahrgangsstufe 12 erfolgt der Unterricht dann in vollzeitschulischer Form an fünf Tagen in der Woche.
Der Unterricht findet in der Zeit zwischen 08:00 Uhr und 14:45 Uhr statt, die Sportkurse finden an einem Nachmittag in der Woche auch bis 16:30 Uhr statt.
FOS 12
Sie werden an fünf Tagen in der Woche in der Regel zwischen 8:00 und 14:45 Uhr unterrichtet. Die Sportkurse finden an einem Nachmittag in der Woche auch bis 16:30 Uhr statt.
FOS 13
Sie werden an fünf Tagen in der Woche in der Regel zwischen 8:00 und 14:45 Uhr unterrichtet.
Einen Überblick über die Fächer gibt die jeweilige Stundentafel:
FOS 12 und FOS 11/12S
FOS 13
Sie schreiben eine dreistündige Abschlussklausur jeweils in den Fächern
Diese schriftlichen Prüfungen finden in der Regel im Mai statt.
Darüber hinaus kann es zu mündlichen Prüfungen kommen, die Termine liegen ca. fünf Wochen später.
Die nachfolgenden Informationen gelten ausschließlich für die FOS 13!
Informationen zur zweiten Fremdsprache
Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache können nachgewiesen werden durch:
a) Unterricht in einer zweiten Fremdsprache durchgehend in den Klassen 7, 8, 9 10 der Sekundarstufe I (Mittelstufe). Dies muss durch Vorlage der Zeugnisse aus Klasse 7, 8, 9, 10 nachgewiesen werden.
b) die Teilnahme an einem Kurs mit 4 Wochenstunden in der FOS 12 und 4 Wochenstunden in der FOS 13.
Es müssen mindestens ausreichende Leistungen erbracht werden. Eine Anrechnung von Stunden ist ggf. möglich, wenn sie in Bildungsgängen des Berufskollegs erbracht wurden.
c) den Erwerb eines Fremdsprachenzertifikats auf der Stufe II (= Niveaustufe Threshold - B1).
Die Berufsschulen bieten Zertifikatsprüfungen auf verschiedenen Niveaustufen an. Auf diese Prüfungen müssen Sie sich selbständig vorbereiten, Unterricht zur Vorbereitung wird nicht angeboten.
d) eine mindestens mit der Note "ausreichend" bestandene Ergänzungsprüfung.
Die Prüfung wird von der Bezirksregierung nach erfolgreichem Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife abgenommen und muss ebenfalls selbständig vorbereitet werden. Anmeldungen sind bis 1. November durch die Schule im Dezernat 45 der Bezirksregierung Köln möglich.
Die Ergänzungsprüfung kann nur in Sprachen abgelegt werden, für die Richtlinien für Grundkurse in einer neu einsetzenden Fremdsprache der gymnasialen Oberstufe oder entsprechender Bildungsgänge, die zur allgemeinen Hochschulreife führen, vorliegen.
Werden keine Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache nachgewiesen, wird der Schülerin oder dem Schüler die fachgebundene Hochschulreife zuerkannt.
Mit der fachgebundenen Hochschulreife können Sie an einer Universität studieren, aber nur in bestimmten Studiengängen.
Weist die Schülerin oder der Schüler zu einem späteren Zeitpunkt die Kenntnisse in der zweiten Fremdsprache nach und legt das Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife vor, so erhält sie oder er die allgemeine Hochschulreife zuerkannt.
Die Kenntnisse in der zweiten Fremdsprache können also auch nach dem Besuch der FOS13 erlangt und nachgewiesen werden.