Nachteilsausgleiche sind Hilfen und Unterstützungsmaßnahmen, die darauf abzielen, Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigungen sowie chronischen oder akuten Erkrankungen durch gezielte Hilfestellungen in die Lage zu versetzen, ihre Fähigkeiten im Hinblick auf die gestellten Anforderungen nachzuweisen.
Anspruch auf einen Nachteilsausgleich haben grundsätzlich Schülerinnen und Schüler, die den Abschluss einer allgemeinen Schule bzw. eines Ausbildungsberufes anstreben, insbesondere:
- Schülerinnen und Schüler mit einer Behinderung, einer medizinisch attestierten chronischen oder akuten Krankheit
- Schülerinnen und Schüler mit einer med. attestierten Lese-Rechtschreib-Störung, aber ohne festgestellten Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung
- Schülerinnen und Schüler mit einer med. attestierten Störung im autistischen Spektrum, aber ohne festgestellten Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung
- Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung
Wurde Ihnen in der Vergangenheit oder derzeit ein Nachteilsausgleich gewährt, sprechen Sie uns oder Ihre Klassenlehrerin/Ihren Klassenlehrer an.
Der Nachteilsausgleich findet Anwendung im Unterricht, bei mündlichen und schriftlichen Leistungsnachweisen sowie in Prüfungen und kann Veränderungen der äußeren Bedingungen (zeitlich, technisch, räumlich, personell), z.B. durch Ausweitung der Arbeits- und/oder Vorbereitungszeit, durch Bereitstellung besonderer Hilfsmittel (Lesegerät, Laptop, Kommunikationshilfen), durch eine besondere Arbeitsplatzorganisation oder personelle Assistenz umfassen.
Grundsätzlich wird jeder Nachteilsausgleich individuell gestaltet. Wir beraten Sie gern, wo Ihr Bedarf liegt und regeln die Umsetzung im Unterricht.