„Neue Schule für 8,7 Millionen DM“

Die Nutzfläche beträgt 8700 Quadratmeter. Dazu gehört ein Sportplatz. Der Leiter dieses großen Schulsystems, Oberstudiendirektor Dr. Hermann Schmidt, wies in der Richtfestansprache darauf hin, daß jetzt die 1800 Berufsschüler und Berufsschülerinnen und die 320 Handelsschülerinnen an sechs verschiedenen Stellen in Mülheim, Deutz und Riehl unterrichtet werden müssen. Er dankte der Bauleitung und den Männern vom Bau für den raschen Fortgang der Arbeiten. In Anwesenheit des Landtagsabgeordneten Toetemeyer, Baudirektors Tralau, von Oberrechtsrat Burger vom Schulamt und des Stadtverordneten Schilli wurde der Richtkranz von einem der hohen Turmkräne auf das Dach der Turnhalle gesetzt. Die Gesamtbauleitung hat der Kölner Architekt Gerd Vette, Ing. VBI. Die Planung für den großen Klassentrakt führte Baurat Karl F. Liebermann, Architekt BDA, und für die Sonderbauten Architekt BDA Ernst Melier durch.
Der Klassentrakt ist in Stahlbetonskelettbauweise mit vorgehängten Betonfertigteilelementen und verklinkertem Giebel ausgeführt. Die Klassenräume erhalten Parkettböden. Schallschluckdecken sind vorgesehen. Die übrige Aus-führung und der Innenausbau werden dem neusten Stand der Technik angepaßt. Die Mehrzweckhalle ist mit einer Be- und Entlüftungsanlage ausgestattet und wird ganz in Rüster vertäfelt. In den Kellern der Sonderbauten werden die Versorgungsanlagen untergebracht. Der Sonderbautrakt umfaßt weiter drei Hauswirtschaftsräume, zwei Handarbeitsräume, zwei Küchen mit Wasch-räumen sowie zwei Waschküchen mit Trockenraum, das Archiv und die Lehr-bücherei, Lehrerzimmer und Aufenthaltsraum, Geschäftsraum, Arzt- und Elternsprechzimmer. Dem Herder-Gymnasium unmittelbar benachbart, entsteht mit der Berufsschule ein Schulzentrum in Buchheim. Die Lage ist ideal.

Der Artikel wurde uns von Herr Pröhl (Buchheimer Geschichtswerkstatt) mit freundlicher Genehmigung des ehemaligen Vorsitzenden der „Kirmes Geloog“ (ehemaliger Ausrichter der Buchheimer Kirmes) zur Verfügung gestellt. Herzlichen Dank!

Neubau EGB 1968